Allgemeine Geschäftsbedignungen

§1 Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftbedingungen für alle Angebote und Verträge der Firma Robert David „Dienstleistungen für Bestatter“, gesetzlich vertreten durch den Inhaber Robert David gelten für alle in folgenden Paragraphen beschriebenen, einmaligen und fortlaufenden Dienstleistungen und Waren. Die AGBs in der aktuellen Version sind spätestens mit der Inanspruchnahme der durch die Firma Robert David offerierten Dienstleistungen und Waren gültig und können unter der Internetadresse www.dienstleister-fuer-bestatter.de online eingesehen und ausgedruckt werden.

§2 Dienstleistungen / Vertragsabschluss
Mit der mündlichen Auftragserteilung oder der Unterzeichnung eines Auftrages durch den Auftraggeber kommt ein bindenes Vertragsverhältnis zustande. Der Leistungumfang richtet sich nach den vereinbarten Dienstleistungen und die zur Dienstleistungsdurchführung notwendigen Fremdleistungen. Zusätzlich in Auftrag gegebene Leistungen werden dementsprechend hochgerechnet. Vorauslagen werden in der geleisteten Höhe an den Auftraggeber weiter berechnet.

§3 Eigentumsvorbehalt
Warenverkauf erfolgt nur in Verbindung mit Einsargungsaufträgen. Die Waren bleiben bis zur völlständigen Zahlung sämtlicher Forderungen im Eigentum der Firma Robert David.

§4 Preise/ Zahlungsmodalitäten
Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer von 19%. Die Rechnungserstellung erfolgt direkt nach Erledigung der Dienstleistung oder des Warenverkaufs. Die Zustellung der Rechnung erfolgt persönlich oder per Post. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sofern nichts Schriftliches zu Rechnungen vereinbart wurde, fällige Beträge innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug zu zahlen. Die Firma Robert David ist berechtigt ihre Forderungsansprüche aus dem Vertragsverhältnis an einen anderen Dritten abzutreten. In diesem Falle sind Zahlungen ausschließlich an den Dritten zu leisten. Entstehen bei der Dienstleistungsdurchführung aus wichtigen Gründen zusätzliche Kosten, hat der Auftraggeber sie zu tragen, wenn sie unter Berücksichtigung der Interessen des Auftragnehmers für ihn zumutbar sind.

§5 Zahlungsverzug
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma Robert David über den Betrag verfügen kann. Bei Entgegennahme von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist. Bei Überschreitung von fälligen Zahlungsterminen ist die Firma Robert David berechtigt, auch ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 2,50 Euro zu berechnen. Des Weiteren behält die Firma Robert David sich vor, Aufträge erst bis zur Rechnungsbegleichung wieder anzunehmen.

§6 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrecht ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sich sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis ergibt.

§7 Gewährleistung
Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel an Bestattungartikeln des Auftraggebers, insbesondere an Sarg, Ausstattung, Kleidung des Verstorbenen, Urne oder Blumendekoration können nur berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber sie uns binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich mitteilt.

§8 Kündigung
Kündigt der Auftraggeber den Dienstleistungauftrag vor Auftragserfüllung oder wird dem Auftragnehmer die Dienstleistung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine pauschalisierte Vergütung in Höhe von 20% aus der Gesamtauftragsumme gegenüber den Auftraggeber zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein Vergütungsanspruch überhaupt nicht oder ein geringerer als die pauschalisierte Vergütung entstanden ist.

§9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schadensersatzansprüche nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Dies gilt auch für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen Unabhängig vom Rechtsgrund wird die Haftung des Auftraggebers auf die Höhe des nach dem Vertragsverhältnis geschuldeten Geldbetrages beschränkt. Beförderungen von Eigentum des Auftraggebers zum oder vom Friedhof oder Krematorium in unserem Bestattungsfahrzeugen, wie auch sämtlichen sonstigen Beförderungen des Auftraggebers, von Trauergästen oder Dritten erfolgen auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Auftragnehmers für entstehende Schäden wird dabei ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dies anderen Mitfahrern vor Antritt der Fahrt mitzuteilen.

§10 Salvatorische Klausel
Sollte sich eine Bestimmung dieser AGBs als rechtlich unwirksam erweisen, so behält der restliche Teil seine volle Gültikeit. An die Stelle der betreffenden Bestimmung tritt diejenige Regelung, die dem gewünschten wirtschaftlichen Erfolg in rechtsgültiger Weise mindestens am nächsten kommt. Streitigkeiten die im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, sollten von den Vertragspartnern gütlich beigelegt werden. Sollte dies nicht möglich sein, so gilt Aachen als Gerichtsstand. Dieser Vertrag unterliegt dem recht der Bundesrepublik Deutschland.